Erklärung zur Barrierefreiheit

Letzte Aktualisierung: 06. März 2026
Version: 1.0


für die Websites:

  • hummel-engineering.de
  • qubeec.de
  • qubeec.com
  • qubeec.app

1. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Die genannten Websites dienen der Präsentation und dem Angebot von Ingenieurdienstleistungen, technischer Beratung sowie digitalen Produkten und Services im Bereich Engineering und Künstliche Intelligenz (KI). Die Zielgruppe unseres Angebots sind primär Geschäftskunden (B2B).

Über die Websites können Nutzer Informationen zu unseren Dienstleistungen abrufen, Referenzen einsehen und über bereitgestellte Kontaktmöglichkeiten (z. B. E-Mail, Telefon oder Terminbuchungs-Tools) mit uns in Verbindung treten.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Websites sind wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit den Barrierefreiheitsanforderungen der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA vereinbar.

Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Zugänglichkeit unserer digitalen Angebote.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Alternativtexte für Bilder und Grafiken: Einige Bilder, Grafiken oder komplexe Diagramme (z. B. zur Darstellung von KI-Prozessen) verfügen möglicherweise noch nicht über vollständige oder aussagekräftige Alternativtexte.
  • Dokumente (PDFs): Ältere PDF-Dokumente, die zum Download angeboten werden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei strukturiert.
  • Farbkontraste: Bei einigen Design-Elementen oder Text-Hintergrund-Kombinationen kann es vorkommen, dass die empfohlenen Mindestkontrastwerte nicht durchgehend erreicht werden.
  • Tastaturbedienbarkeit: Bestimmte interaktive Elemente oder Animationen lassen sich unter Umständen noch nicht vollständig und fehlerfrei ausschließlich mit der Tastatur bedienen.

Begründung:
Die Anpassung der genannten Bereiche erfordert teilweise tiefgreifende technische und redaktionelle Überarbeitungen. Wir sind dabei, diese Mängel schrittweise zu beheben, um eine vollständige Barrierefreiheit zu gewährleisten.

4. Ausnahmen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Als freiberuflicher Ingenieur und Berater mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro fallen wir unter die Definition eines Kleinstunternehmens gemäß § 2 Nr. 17 BFSG.

Soweit über diese Websites Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr erbracht werden, sind wir als Kleinstunternehmen gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 BFSG von bestimmten Pflichten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes befreit. Dennoch ist es unser ausdrückliches Ziel, unsere digitalen Angebote für alle Nutzerinnen und Nutzer so zugänglich wie möglich zu gestalten.

Zudem richtet sich unser Angebot primär an Geschäftskunden (B2B). Reine B2B-Angebote fallen grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des BFSG, sofern sie nicht an Verbraucher gerichtet sind.

5. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 06. März 2026 erstellt.
Die Einschätzung der Vereinbarkeit der Websites mit den Anforderungen des BFSG und der BFSGV beruht auf einer Selbstbewertung.

6. Feedback und Kontaktangaben

Haben Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unseren Websites festgestellt? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit bei qubeec?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

| Name | Dipl.-Ing. Quirin Hummel |
| Adresse | Am Elzufer 9b, 79183 Waldkirch, Deutschland |
| Telefon | +49 (0) 179 9487713 |
| E-Mail | web@qubeec.com |

Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel schnellstmöglich zu beheben und Ihnen die gewünschten Informationen in einer für Sie zugänglichen Form zur Verfügung zu stellen.

7. Durchsetzungsverfahren und zuständige Marktüberwachungsbehörde

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Websites benachteiligt werden, und sollten wir Ihre Anfragen aus dem oben genannten Feedback-Mechanismus nicht zu Ihrer Zufriedenheit beantworten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.

Die für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen zuständige Behörde richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland. Für unseren Sitz in Baden-Württemberg ist dies in der Regel das Regierungspräsidium oder eine von der Landesregierung benannte Stelle.

Weitere Informationen zu den zuständigen Marktüberwachungsbehörden und Schlichtungsstellen finden Sie auf den Informationsportalen des Bundes und der Länder zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.